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BdS beim Reichsprotektor in Böhmen und Mähren in Prag

Das Protektorat Böhmen und Mähren wurde im März 1939 als „unmittelbares Reichsgebiet“ in das Deutsche Reich einbezogen. Tatsächlich aber handelte es sich um ein Besatzungsgebiet. Diese Tatsache erklärt, warum auf der einen Seite mit den Staatspolizei(leit)stellen die sicherheitspolizeilichen Strukturen aus dem Reichsgebiet und auf der anderen Seite mit der Stelle des BdS auch eine sicherheitspolizeiliche Besatzungsstruktur aufgebaut wurden.

 

 


Fakten

Adresse

Kastanienallee 19


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