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Arbeitserziehungslager Rastatt-Niederbühl

Gemäß einem Erlass von Heinrich Himmler errichtete die Staatspolizeileitstelle Karlsruhe 1942 ein Arbeitserziehungslager in Niederbühl bei Rastatt.

Im Mai 1941 hatte Heinrich Himmler die regionalen Gestapo-Dienststellen angewiesen, in ihrem Zuständigkeitsbereich solche Arbeitserziehungslager zu errichten. Sie sollten als Disziplinierungs- und Terrorinstrument vor allem gegenüber den Millionen in das Deutsche Reich verschleppten Zwangsarbeitern dienen. Für das Verlassen des Arbeitsplatzes, Sabotage oder sonstige Verstöße gegen das rigide Regelwerk für die Zwangsarbeiter verhängte die Gestapo mehrwöchige Haftstrafen. Aber auch Deutsche wurden in die Arbeitserziehungslager eingewiesen.


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