Direkt zur Hauptnavigation dem Inhalt oder zum Seitenfuß.

Stellen Sie Ihre Frage

Bitte füllen Sie die markierten Pflichtfelder aus.

* Pflichtfelder bitte ausfüllen

Was wurde nach dem Ende des Kriegs aus den Gestapo-Mitarbeitern?

Detailansicht Schließen

Eine Frage aus der Abstimmung.

Dieser Frage widmet sich der Abschnitt „1945-1984“ in der Rubrik „Polizei im ‚Silber' “. Dennoch sollen an dieser Stelle einige weiterführende Überlegungen angestellt werden.

In Darstellungen zur jungen Bundesrepublik und ihrem Umgang mit NS-Tätern wird anhand einzelner Biografien meist auf die fehlende oder zumindest mangelhafte juristische Ahndung von Verbrechen sowie auf die reibungslose soziale und berufliche Reintegration der Täter eingegangen. Und dies auch zu Recht. Die bundesrepublikanische Justiz tat sich, gelinde gesagt, schwer damit, etwa die Verbrechen der Gestapo mit ihren Mitteln adäquat zu sühnen. Zudem gibt es Beispiele, die die Möglichkeit des Wiederaufstiegs von ehemaligen Gestapo-Mitarbeitern in hohe und sensible Positionen belegen – und damit die Bereitschaft, deren Taten nicht nur nicht zu ahnden, sondern sie auch an Schaltstellen des politischen, kulturellen oder sozialen Lebens zu akzeptieren. Beispielhaft kann hier die Tätigkeit Rudolf Bilfingers als Verwaltungsrichter genannt werden.

Die alleinige Anführung solcher Beispiele birgt aber die Gefahr, dass unser Bild von der frühen Bundesrepublik unvollständig bleibt. Hinter derartigen Beispielen tritt die Tatsache zurück, dass das Ende des NS-Regimes für einen großen Teil der Gestapo-Mitarbeiter sehr wohl einen zunächst radikalen Einschnitt bedeutete.

Eine „typische" Nachkriegsbiografie eines ehemaligen Kriminalbeamten der Gestapo sah etwa so aus: Er wurde kurz nach dem Krieg von französischen, amerikanischen oder deutschen Stellen verhaftet und blieb bis zu seinem Spruchkammerverfahren interniert. In der amerikanischen Besatzungszone fanden die meisten Spruchkammerverfahren für ehemalige Gestapo-Mitarbeiter erst 1948 statt. Alle Beamtenrechte waren erloschen, er und gegebenenfalls seine Familie erhielten keinerlei Leistungen. Das vor 1945 gezahlte Gehalt war keineswegs so hoch gewesen, dass er davon größere Rücklagen hätte bilden können. Bei seiner Entlassung, meist als „Mitläufer“ eingestuft, war er mehr oder weniger mittellos und ohne Beschäftigung. Die Rückkehr in den Polizeidienst war ihm versperrt, so dass er sich mit Hilfstätigkeiten in der Land- und Forstwirtschaft oder auf dem Bau über Wasser halten musste. In den 1950er Jahren gelang es ihm vielleicht, eine Position als Angestellter zu erlangen. Die eigentlich typische Nachkriegsbiografie eines Kriminalbeamten der Gestapo war also weniger durch ein soziales und wirtschaftliches Reüssieren gekennzeichnet.

Ein aus heutiger Sicht gezogenes Fazit und damit auch die Beurteilung des juristischen und gesellschaftlichen Umgangs mit den NS-Tätern fällt also zwiespältig aus. Der betroffene Gestapo-Mitarbeiter war einige Zeit in Haft, büßte also de facto zunächst für sein Mitwirken am Unrechtsregime. Am Ende seiner Internierung aber stand nicht die klare Benennung seiner Verantwortung und eine entsprechende Sühne, sondern die Einstufung in das Heer der „Mitläufer“, was einer Rehabilitierung nahe kam. Dennoch wurde das zentrale Ziel der Entnazifizierung nicht völlig verfehlt: nämlich Männer und Frauen, „die die nationalsozialistische Gewaltherrschaft aktiv unterstützt […] haben, von der Einflußnahme auf das öffentliche, wirtschaftliche und kulturelle Leben“ auszuschließen.

Daran lassen sich zwei weitere Betrachtungen anschließen: Die Gestapo wurde nach 1945 zum Synonym für den NS-Terror. Die repressive Wirkung dieser Zuschreibung auf das Leben der ehemaligen Mitarbeiter dieser Polizei unberücksichtigt zu lassen hieße, einen anderen folgenschweren Effekt zu übersehen: Die Mitarbeiter der Schutzpolizei und der Kriminalpolizei, die auch zu den Verantwortlichen für die NS-Verbrechen zählen, nutzten die Konzentration auf die Gestapo etwa, um ihre Institution als normale und sauber gebliebene Polizei hinzustellen. Ähnlich gingen auch Apologeten der Wehrmacht vor, indem sie alle Verantwortung für die Verbrechen in den besetzten Gebieten der Waffen-SS zuschrieben.

Der zweite Punkt ist die Selbstviktimisierung der ehemaligen Gestapo-Mitarbeiter. Sie nutzen die tatsächliche Internierung und den sozialen Abstieg, um sich glaubhaft zu Opfern „politischer Säuberungen“ oder rachsüchtiger Alliierter stilisieren zu können. Diese Interpretation ihrer Nachkriegsbiografien fand zahlreiche Unterstützer. Bald nach dem Krieg war der Punkt erreicht, an dem eine Verurteilung etwa durch ein französisches Militärgericht nicht mehr als Makel wahrgenommen wurde, sondern als Auszeichnung und Zuschreibung eines Opferstatus.


nach oben

Diesen Artikel teilen: