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Sachgebiet Kommunismus und Sozialdemokratie

Das Sachgebiet II A 1 (später IV 1a) war Teil der Referats „Opposition“ und trat in den ersten Jahren nach der Machtübernahme der Nationalsozialisten besonders in Erscheinung. In Kommunisten, Sozialdemokraten und Gewerkschaftlern sah die Politische Polizei eine besondere Bedrohung der neuen Macht  ihr hoher Organisationsgrad wurde gefürchtet. Ihnen trauten die „Wächter des neuen Staats“ am ehesten zu, sich auch in der Illegalität wirksam zu organisieren.

Nach den Verhaftungswellen im Jahr 1933 reorganisierte sich vor allem die verbotene KPD neu. Durch den Einsatz von V-Leuten gelang es der Politischen Polizei bis 1936 aber, die im Untergrund arbeitende Organisation der KPD durch Verhaftungen stark zu schwächen. In großer Zahl wurden Männer und Frauen wegen „Vorbereitung zum Hochverrat" von württembergischen Gerichten verurteilt. Für die führenden Köpfe des kommunistischen Widerstands tagte der Volksgerichtshof eigens in Stuttgart. Aufgrund der von den Mitarbeitern des Sachgebiets II A 1 durchgeführten Ermittlungen und Verhöre verurteilte der Volksgerichtshof 1937 unter anderem Stefan Lovasz, Liselotte Herrmann und Ewald Funke zum Tode.

Das Sachgebiet II A 1 wurde bei Bedarf um Gestapo-Mitarbeiter anderer Sachgebiete verstärkt. Auch Friedrich Mußgay, Leiter der Nachrichtenabteilung, schaltete sich vor allem bei größeren „Aktionen“ gegen die KPD ein. Als oberster Organisator des Spitzel-Netzes war er ohnehin informiert.


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