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Sachgebiete für Personal und Verwaltung

Die Beamten und Angestellten der Verwaltung waren integraler und unverzichtbarer Bestandteil der Gestapo. Sie führten die Personalakten, regelten den Ein- und Ausgang der Post und kümmerten sich um die Finanzen der Dienststelle. Sie waren auch für die Organisation der Gefangenentransporte zuständig und zahlten „Belohnungen für polizeiliche Hilfsleistungen durch Privatpersonen“ aus. Auch die „Verwaltung und Verwertung beschlagnahmten Vermögens“ fiel in ihre Zuständigkeit.

Das technische Personal hielt die Telefon- und Funkeinrichtungen sowie den Fuhrpark in Stand und versorgte die Mitarbeiter des Vollzugsdiensts mit Waffen und Munition.

Obwohl die Mitarbeiter der Verwaltung ihre nach außen in Erscheinung tretenden Kollegen des Vollzugsdiensts nach Leibeskräften unterstützt hatten, argumentierten sie nach dem Ende des NS-Regimes, sie seien keine Mitarbeiter der Gestapo gewesen. Sie hätten den Personal- und Verwaltungsämtern Amt I und II im Reichssicherheitshauptamt unterstanden und nicht dem Amt IV (Gestapo). Damit wurden die historischen Tatsachen auf den Kopf gestellt, denn schließlich war das Reichssicherheitshauptamt 1939 auch mit dem Ziel gegründet worden, in organisatorischer Hinsicht die Einheit der verschiedenen Ämter der Sicherheitspolizei und des SD zu unterstreichen.

Trotzdem hatte die Argumentation Erfolg: Ab 1953 galten in Baden-Württemberg nach Weisung der Regierung die ehemaligen Verwaltungsmitarbeiter der Gestapo nicht mehr als einstige Mitglieder dieser verbrecherischen Organisation.


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