Der Fahndungsdienst
Der Fahndungsdienst hatte nicht nur die Aufgabe, gesuchte Peronen ausfindig zu machen. Er war auch für Durchsuchungen, Beschlagnahmungen und Razzien zuständig. Darüber hinaus oblag der Fahndung die sogenannte präventive Verbrechensbekämpfung. Darunter verstand die Polizei die „Überwachung asozialer Personen" und die des „Verbrechertums und seines Anhangs".